Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der ERAG AG, Arnegg
1. Geltungsbereich
ERAG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung eines Produktes oder Dienstleistung geltende Version dieser AGB. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung wird auf der Website www.erag.swiss publiziert.
2. Produkte und Preise
Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe. Abbildungen von Produkten dienen der Illustration und sind unverbindlich. Ebenso bleiben Sortiments- sowie technische Änderungen vorbehalten.
Sämtliche Preise sind unverbindliche Richtpreise und verstehen sich ohne Gewähr. Änderungen von Preisen können ohne Voranzeige jederzeit vorgenommen werden. Alle Preise werden in Schweizer Franken (inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer) angegeben, jedoch ohne Versandkosten. Diese werden den Kunden zusätzlich verrechnet.
3. Versand und Gefahrenübergang
Sämtliche Produkte können von den Kunden zu den Öffnungszeiten direkt bei der ERAG abgeholt oder auf Wunsch auch an die Adresse des Kunden geliefert werden. Ein Versand erfolgt jedoch ausschliesslich an Kunden mit einer Schweizer oder Fürstentum Liechtensteiner Liefer- und Rechnungsadresse. Online-Bestellungen aus dem Ausland sind über den Onlineshop ausgeschlossen.
Die Kosten für den Versand sind abhängig von der Grösse und des Gewichts der bestellten Produkte. Die Versandkosten werden individuell für jede Bestellung berechnet und dem Kunden zusätzlich zum Produktpreis in Rechnung gestellt.
4. Lieferbedingungen
Mit der Bestellbestätigung wird dem Kunden ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt resp. es wird mit ihm Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart. Die Lieferfristen sind unverbindlich, wobei die ERAG stets bemüht ist, die vereinbarten Lieferfristen einzuhalten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Bestellung die ERAG verlassen hat. Können die Lieferfristen nicht eingehalten werden, so steht dem Kunden weder ein Anrecht auf Schadenersatz zu noch ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen. Sichtbare Transportschäden an Verpackung sind unverzüglich dem liefernden Kurier/Spediteur und an ERAG zu melden. Sollte trotz sorgfältiger Verpackung ein Transportschaden am Produkt aufgetreten sein, muss dieser innerhalb von 5 Tagen mit Fotos der Schäden an ERAG gemeldet werden. Nachträglich festgestellte Schäden können nicht berücksichtigt werden. Ein solches Produkt darf durch den Kunden nicht in Betrieb genommen, sondern ist wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren, resp. gemäss den Instruktionen von ERAG zurückzusenden.
Unterlässt es der Kunde allfällige Transportschäden oder allfällig falsche respektive unvollständige Lieferungen zu melden, gilt die Lieferung innert 5 Tagen als angenommen.
Sobald die Sendung eines Produktes an das für den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist, geht die Gefahr auf den Kunden über. Falls sich der Versand ohne Verschulden der ERAG verzögert oder der Kunde das Produkt bei vereinbarter Abholung bei der ERAG nicht abholt, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft resp. Abholungseinladung auf den Kunden über. Bei Abholung durch den Kunden oder Dritten im Auftrag vom Kunden, ist die Vollständigkeit und sichtbare Schäden zu kontrollieren, vor der Abfahrt ab Lager Arnegg.
5. Rückgaberecht
Der Kunde ist berechtigt, falsch bestellte Produkte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt auf seine Kosten zurückzusenden. Von diesem Rückgaberecht ausgenommen sind speziell für den Kunden bestellte oder angefertigte Produkte (z.B. Riemen etc.) sowie entsiegelte Verbrauchsmaterialen oder urheberrechtsgeschützte Artikel.
Für zurückgesandte Produkte wird immer eine Gutschrift ausgestellt. Es gibt nie Anspruch auf eine Bargeldvergütung. Die Höhe des Gutschriftbetrages hängt vom Zustand der retournierten Produkte ab.
6. Rechnungen und Zahlung
Die ERAG bestimmt die Zahlungsvarianten für ihre Produkte und Dienstleistungen. Gibt es Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, behält sich die ERAG vor, die Produkte erst nach der vollständigen vorgängigen Bezahlung (Vorauskasse) auszuliefern.
Bei Lieferung gegen Rechnung hat der Kunde die Rechnung unmittelbar nach Erhalt der Produkte zu prüfen und Beanstandungen an der Rechnungstellung innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu melden. Nach dieser Frist gilt die Rechnung als akzeptiert.
Die Rechnung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug (Skonto, Steuern, Spesen, Gebühren, etc.) zu bezahlen. Unberechtigte Anzüge werden nachbelastet. Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.
Kommt der Kunde ihrer Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche der Kunde der ERAG unter irgendeinem Titel schuldet, sofort fällig und ERAG kann diese sofort einfordern und allfällig weitere Lieferungen von Produkten an den Kunden einstellen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen und Spesen verrechnet.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ERAG. Sie ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von ERAG nicht zulässig.
8. Gewährleistungen/Garantie
ERAG resp. der Lieferant/Hersteller der Produkte übernimmt bei Neuwaren während 24 Monaten nach der Lieferung bzw. Abholung der Produkte die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Garantiezeit beginnt mit Abgang der Lieferung von resp. der Abholung durch den Kunden bei der ERAG. Als Garantieschein gilt die Rechnung oder Kassenquittung.
Der Garantie- und Gewährleistungsanspruch erlischt, wen der Kunde oder Dritte die Produkte technisch verändern, öffnen oder nicht Zweckgemäss nutzen gemäss Herstellerangaben.
Jegliche Garantieansprüche müssen umgehend gemeldet und ausdrücklich als solche geltend gemacht werden.
Die ERAG ist verpflichtet, alle Teile, die während der Garantiezeit und nachweisbar in Folge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelnder Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, zu reparieren oder zu ersetzen. Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegt bei ERAG. Es besteht kein Anspruch auf Wandelung, Minderung, den Tausch gegen ein neues Gerät oder die Rückerstattung des Kaufbetrags.
Sofern nichts anderes vereinbart, werden Garantieleistungen in den eigenen Werkstätten von ERAG ausgeführt. Produkte, welche transportiert werden können, sind auf Kosten des Kunden an die ERAG zu senden. Transportkosten sowie Fahr-, Aus- und Einbaukosten zur Ausübung der Garantieleistungen gehen zu Lasten des Kunden. Während der Reparaturzeit besteht kein Anspruch auf ein Ersatzgerät.
Wird ein defektes Gerät oder Teile davon ersetzt, zählt nach wie vor die Gewährleistungspflicht ab Kaufdatum des ersetzen Gerätes. Ersetzte Teile werden Eigentum der ERAG und müssen auf Verlangen zurückgesendet werden.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Verschleissteile, Akkus und Batterien. Schäden infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung, bestimmungswidriger Benutzung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Handhabung, nicht von uns ausgeführten Bau- und Montagearbeiten, Witterungseinflüsse, Verwendung von nicht autorisiertem Zubehör oder Ersatzteilen sowie Folgen anderer Gründe, die die ERAG nicht zu vertreten hat.
Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche gegen ERAG stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
9. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen ERAG als auch gegen Hilfspersonen und Substituten ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
10. Reparaturen ausserhalb der Gewährleistung/Garantie
Reparaturen an den Produkten nach Ablauf der Gewährleistungen/Garantien gemäss Kapitel 8 sind immer auf Kosten des Kunden an uns zuzustellen.
Kostenvoranschläge sind kostenlos, wenn ein Auftrag zur Reparatur oder Neukauf erfolgt. Erfolgt kein Folgeauftrag, wird das Produkt wie für den Kostenvoranschlag nötig zerlegt, an den Kunden zurückgegeben.
Die effektiven Reparaturkosten können aufgrund von Zusatzkosten vom veranschlagten Betrag abweichen. Allfällige Transportkosten werden dem Kunden belastet.
11. Datenschutz
Für die Bearbeitung von Personendaten durch ERAG gilt die separate Datenschutzerklärung.
12. Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und der ERAG unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Kunden und die ERAG ist 9200 Gossau.
Arnegg, den 01.12.2023